| Die Wagner-Orgel zu Sternhagen |
| Zum Orgelspiel im 18. und 19. Jahrhundert auf dem Lande Bei der Beantwortung der Frage, welche Musik auf der Orgel in vergangenen Jahrhunderten im ländlichen Bereich erklungen ist, muss zunächst die Frage nach den Organisten und Kantoren sowie ihrem Ausbildungsstand beleuchtet werden. War bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts die Ausbildung eines Organisten reine Privatsache und geschah zumeist durch direktes Instruieren innerhalb der Familie, wurde später die Ausbildung von Lehrern und Organisten erstmals staatlich geregelt: in Brandenburg ab 1817 (Gründung des ersten „Königlichen Schullehrerseminariums“ in Potsdam), im benachbarten Pommern, das bis 1815 unter schwedischer Regierung stand, bereits 1787 im Regierungsbeschluss zur „... Erziehung tauglicher Schulmeister auf dem platten Lande“. |
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Pflege der Musikkultur auf dem Lande war seit dieser Zeit bis zum
Beginn des 20.Jahrhunderts ausschließlich in die Hände der
Volksschullehrer gelegt, die während ihrer Ausbildung am Lehrerseminar
auch die Pflichtfächer Gesang, Orgelspiel und Violine zu belegen
hatten, um zu einem späteren Zeitpunkt neben der Lehrtätigkeit an einer
Dorfschule auch das Organistenamt in der Dorfkirche zu versehen. Der
Ausbildungsstand war jedoch dürftig und keinesfalls der langen
Ausbildungsdauer von immerhin drei Jahren angemessen. Nach Abschluss
der Studien am Lehrerseminar, hatte sich der frisch gebackene
Lehrer-Kantor einem Einstellungstest durch den örtlichen Pfarrer zu
unterziehen, der ihn auch in Musikfragen prüfte. Trotzdem rissen die Klagen über schlechtes Orgelspiel nicht ab, so dass zeitweilig Kommissionen über Land geschickt wurden, um die Lehrer-Kantoren zu überprüfen. Das Ergebnis war niederschmetternd: „Man hört nämlich nicht selten, daß schwache Organisten statt eines ordentlichen Orgelstückes, ihre eigenen Phantasieen vortragen, und in diesen nur etliche, oft unzusammenhängende, seltsam aneinandergereihte und wunderliche Accorde ableiern, schlechte Modulationen anbringen, Stücke spielen, in welchen kein Rhythmus, kein Sinn und kein Geist ist, und sich in ihrer Orgelei so verwirren, daß sie kein Ende zu finden wissen, und wohl gar endigen, ohne den Satz zu schließen. Durch solches Spielwerk geschieht aber der Würde des Gottesdienstes und der Andacht mehr Abbruch, als Manche meinen.“ Erst durch massive staatliche Reglements konnte das Orgelspiel in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Leider schoss die Regierung dabei etwas über das Ziel hinaus, denn von nun an wurden selbst kleinste liturgische Floskeln mit einer Begleitvorschrift versehen, was zweifellos jede Kreativität unterdrückte und zudem die Lehrer-Kantoren mit einer gewissen Lustlosigkeit zur Arbeit erscheinen ließ, die zuweilen auch als Arroganz oder Nichtvorbereitung ausgelegt wurde. Als Mindestanforderungen erließ die königliche Regierung Brandenburgs 1843 folgende Richtlinien, die zugleich beantworten, was auf der „Königin der Instrumente“ zu hören sein sollte: |
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| „Für
einen Organisten, der nur eine kleine Orgel übernehmen soll: a) dass er
jeden Choral ohne Fehler vom Blatte spiele... b) dass er im Stande sei,
leichte Vorspiele ohne wirkliche Fehler abzuspielen; c) dass er ein
kleines Vorspiel, bestände es auch nur aus einigen Akkorden, zu
erfinden vermöge; d) dass er auf ansprechende Art, sei es auch die
einfachste, aus einer Tonart in die andere zu modulieren verstehe; ...
e) dass er gelernt habe, das Pedal zu handhaben“ |
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| Obwohl in dieser Ordnung das liturgische Orgelspiel gefördert werden
sollte, wird in der Folgezeit immer wieder betont, dass das „...Einüben
einer genügenden Zahl von Chorälen im Vordergrund zu stehen hat.
Niemals soll die Pflege des Notwendigen im Interesse sogenannter
künstlerischer Leistungen zurückgestellt werden“ . Das heute für uns so selbstverständliche Orgelkonzert war zu dieser Zeit auf dem Lande völlig undenkbar und geradezu unkirchlich, wohingegen es in großen Städten bereits im frühen 18. Jahrhundert gelegentlich bezeugt ist. Vermutlich war auch etwas Angst im Spiel, denn nach solchen städtischen Konzerten kam es nicht selten zu Tumulten in der Kirche – sei es vor Begeisterung oder Empörung. Auf dem brandenburgischen Lande hatten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts nur wenige Kirchen eine Orgel, so dass sich diese Frage hier gar nicht stellte. Nach heutigem Kenntnisstand muss festgestellt werden, dass sich das Orgelspiel damals auf die gebräuchlichsten Choräle sowie kurze und sehr einfache Vorspiele beschränkte. |
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| In
unserer heutigen Zeit, da die Orgelausbildung bedeutend anspruchsvoller
geworden und sogar ein eigenständiger Studiengang ist, wird man in
Orgelkonzerten auf dem Lande immer wieder der Versuchung ausgesetzt
sein, stilistisch unpassende oder auch zu virtuose Werke für kleine
Dorforgeln auszusuchen, die weder dem Instrument, noch der Komposition
gerecht werden. Hier hilft nur ein ausgeprägtes Gespür für Musik,
genaues Hören auf das Instrument und Respekt vor der Leistung unserer
(Orgelbauer-) Vorfahren, deren klangliche Absichten wir als
Konzertorganisten herauszufinden angehalten sind. Unserer kleinen
Wagner-Orgel in Sternhagen empfehle ich daher europäische Barockmusik
mit einem Schuss Frühromantik. Abschließend sei noch angemerkt, dass der große Joachim Wagner selbst sich als Hochzeits-Organist an einer von ihm zwischen 1737 und 1739 geschaffenen Orgel in Brüssow betätigte, die 1836 einem Neubau von Gottlieb Heise weichen musste; was Wagner damals spielte, ist jedoch leider nicht bekannt. Hannes Ludwig Kreiskantor und Orgelsachverständiger der EKBO Startseite |
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